Alarmanlage mit Leitstellenanbindung

Unterschied zwischen einer selbstverwaltenden Alarmanlage und einer Alarmanlage mit Leitstellenanbindung

Wer sich für eine Alarmanlage entscheidet, steht oft vor der Frage: Reicht eine selbstverwaltende Lösung aus oder ist die Anbindung an eine professionelle Leitstelle sinnvoll?

Im Kern liefern beide Systeme technisch die gleichen Funktionen – der Unterschied liegt vor allem in den Kosten und der Organisation im Alarmfall.


1. Selbstverwaltende Alarmanlagen

Funktionsweise

  • Die Anlage ist nicht mit einer externen Leitstelle verbunden.
  • Bei Alarm erfolgt eine Benachrichtigung über Sirene, SMS, Push-Nachricht oder Anruf an den Eigentümer oder hinterlegte Kontaktpersonen.
  • Der Eigentümer entscheidet selbst, ob Polizei, Feuerwehr oder Sicherheitsdienste informiert werden.

Eigenschaften

  • Gleiche Technik wie bei Leitstellen-Anlagen: Sensoren, Sirenen, Kameras und Apps arbeiten identisch.
  • Keine monatlichen Kosten: Nach der Anschaffung fallen in der Regel keine zusätzlichen Gebühren an.
  • Volle Entscheidungsfreiheit: Der Eigentümer hat die direkte Kontrolle über alle Maßnahmen.

2. Alarmanlagen mit Leitstellenanbindung

Funktionsweise

  • Die Anlage ist direkt mit einer 24/7 besetzten Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) gekoppelt.
  • Bei Auslösung wird sofort ein Signal an die Leitstelle geschickt, wo Mitarbeiter den Alarm prüfen und ggf. Polizei oder Sicherheitsdienste alarmieren.

Eigenschaften

  • Zusätzliche Kosten: Neben der Anschaffung entstehen monatliche Gebühren für die Leitstellenanbindung.
  • Externe Koordination: Entscheidungen im Alarmfall werden zunächst durch die Leitstelle eingeleitet.
  • Kostenpflichtige Einsätze: Sowohl Polizeieinsätze als auch Sicherheitsdienste können dem Eigentümer in Rechnung gestellt werden.
  • Eingeschränkte Befugnisse privater Dienste: Sicherheitsdienste dürfen Einbrecher nicht festnehmen oder Schusswaffen einsetzen – im Ernstfall ist die Polizei zuständig.

3. Fazit: Wo liegt der Unterschied wirklich?

  • Technisch: Beide Systeme sind gleichwertig. Sensorik, Meldungen und Auslöser funktionieren identisch.
  • Praktisch: Der Unterschied liegt in den monatlichen Kosten sowie der Art der Alarmbearbeitung.
  • Rechtlich: Egal ob Leitstelle oder Eigentümer informiert wird – letztlich müssen Polizei oder Rettungsdienste hinzugezogen werden, und deren Einsätze können ebenfalls Kosten verursachen.

➡️ Wer volle Kostenkontrolle und eigene Entscheidungsfreiheit wünscht, ist mit einer selbstverwaltenden Alarmanlage gut beraten.
➡️ Wer lieber eine ständige externe Überwachung und eine automatisierte Reaktion durch Dritte möchte, kann sich für eine Leitstellenanbindung entscheiden – muss jedoch die zusätzlichen Gebühren einplanen.